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HÄUFIGE FRAGEN

Wissenswertes zur Kfz-Versicherung

Eine Kfz-Versicherung kann jeweils zum vereinbarten Vertragsablauf, mit einem Monat Kündigungsfrist, gekündigt werden. Läuft Ihre Versicherung z. B. zum 31. Dezember eines Jahres ab und Sie kündigen zum 30. November, gilt der Vertrag zum Ablaufdatum als beendet.

Auch im Fall einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall kann der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Je nach Anbieter können Fristen und ihre Bedingungen variieren.

Die Schadenfreiheitsklasse kann an Familienangehörige übertragen werden, wenn diese die Fahrzeuge und somit den Rabatt des Versicherungsnehmers mit erfahren haben. Hierbei wird der/die Begünstigte so gestellt, als wenn sie von Anfang an als Versicherungsnehmerin in Erscheinung getreten wäre.

Möchte zum Beispiel die Oma ihrem Enkel ihre 30 schadenfreien Jahre übertragen, aber dieser erst seit 4 Jahren seinen Führerschein hat, so können maximal 4 schadenfreie Jahre übertragen werden, wenn der Enkel das Fahrzeug schadenfrei gefahren ist.

WIR SIND DIE SORGLOSMACHER AUS KRUMBACH.